Am Stausee Kelbra wurde bei verendeten Kranichen der Geflügelpestvirus H5N1 nachgewiesen. Bislang wurden bereits rund 150 tote Tiere geborgen und entsorgt. Zum Schutz von Hausgeflügel und zur Eindämmung der Seuche hat das Landratsamt des Kyffhäuserkreises eine Geflügelpestverordnung erlassen, die seit dem 20. Oktober 2025 gilt.
🔒 Wichtige Maßnahmen im Überblick:
Stallpflicht: Für sämtliches Geflügel gilt ab sofort ein Aufstallungsgebot. Das bedeutet, dass Geflügel nicht mehr im Freien gehalten werden darf.
Futterhygiene: Futter und Tränken müssen so gelagert und bereitgestellt werden, dass kein Kontakt mit Wildvögeln möglich ist.
🚫 Veranstaltungsverbot: Geflügelausstellungen und -märkte sind bis auf Weiteres untersagt.
📝 Meldepflicht: Wer Geflügel hält, muss dies dem Veterinäramt des Kyffhäuserkreises melden.
📞 Verdachtsfälle melden: Bei Verdacht auf Geflügelpest ist umgehend das Veterinäramt unter 03632 / 741461 zu informieren.
⚠️ Bußgelder: Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen die Verordnung drohen Geldbußen von bis zu 30.000 Euro.
Wir bitten alle Geflügelhalterinnen und -halter um konsequente Beachtung der Maßnahmen zum Schutz der Tiergesundheit und zur Eindämmung der Seuche.
Bleiben Sie informiert – Ihre Gemeindeverwaltung Helbedündorf
Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier:
Allgemeinverfügung Geflügelpest