Aufforderung zum Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Aufforderung zum Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher

Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist es erforderlich, dass keine Behinderungen durch überhängende Äste, Sträucher und Hecken von privaten Grundstücken an öffentlichen Straßen sowie Fußwegen entstehen. Auch Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen können durch diesen Überwuchs beeinträchtigt werden.

Bäume, Sträucher und Hecken sollten von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern soweit zurückgeschnitten werden, dass sie keine Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch abge­storbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann.

Sie als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Inte­resse der Sicherheit folgende Hinweise beachten:

  • Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzei­tig soweit zurück, dass der öffentliche Verkehrsraum unge­hindert und ohne Gefahr benutzt werden kann.

  • Beachten Sie das „Lichtraumprofil“, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt.

  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Ver­kehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht be­hindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.